Die Alternative für Deutschland steht im Verdacht, rechtsextrem und verfassungsfeindlich zu sein. Der Verfassungsschutz beobachtet die Partei und hat ein ausführliches Gutachten erstellt. Wir veröffentlichen dieses Dokument in voller Länge.
Soso, es gibt ein 1000-seitiges Gutachten vom Verfassungsschutz, das der AfD "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" bescheinigt, aber die Kasper im Budestag kriegen es nicht geschissen, endlich mal einen Verbotsantrag zu beschließen. So langsam glaub ich, die wollen das braune Pack gar nicht verbieten.
Die Abgeordneten der anderen "demokratischen" Parteien in großen Teilen auch nicht. Sonst hätte es letzte Woche einen Beschluss gegeben. Die Anständigen, denen es tatsächlich um Demokratie und nicht nur um Pöstchen geht, sind im Bundestag leider in der Unterzahl.
Ich habe auch gespendet. Schon traurig, dass erst die Zivilgesellschaft spenden muss um etwas in Gang zu setzen, aber es ist wie es ist.
Auf jeden Fall toll, dass es solche Organisationen wie die GFF gibt. Die kann man auch ruhig öfter mal unterstützen, falls z.B. die CDU mal wieder ein verfassungswidriges Gesetz beschließt, was gekippt werden muss.
Im Oktober kündigte der Verfassungsschutz-Präsident noch „im Laufe des Jahres“ 2024 eine Entscheidung an. Laut Medienberichten will der Verfassungsschutz die Partei AfD als „gesichert extremistisch“ einstufen, die dritte und höchste Stufe der Beobachtung.
Doch drei Wochen nach der Ankündigung zerbrach die Ampel-Koalition. Daraufhin verschob der Verfassungsschutz die Einstufung erneut: „Die Verkündung dieses Prüfergebnis noch in diesem Jahr war mit der vorgezogenen Neuwahl obsolet – das wäre zu nah an den Wahltermin gerückt.“ Juristen widersprechen: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss seine Einschätzung der AfD zeitnah öffentlich machen“, noch vor der Bundestagswahl.
Wenn wir mal total optimistisch sind und annehmen, dass in absehbarer Zeit tatsächlich doch noch ein Verbotsverfahren passiert und das sogar in einem Verbot mündet:
Laut Wikipedia "führt [ein Parteiverbot] zu einem sofortigen Mandatsverlust". Was passiert, wenn die AfD-Abgeordneten kurz vor der Urteilsverkündung alle aus ihrer Partei austreten und ihre Fraktion auflösen? Wir können basierend auf deren bisherigem Verhalten halbwegs sicher sein, dass die sich nicht zu schade dafür wären solche schäbigen Tricks zu nutzen falls die Aussicht auf Erfolg haben.
Wird eine Partei oder die Teilorganisation einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht
nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt, verlieren die
Abgeordneten ihre Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und die Nachfolger ihre Anwart-
schaft, sofern sie dieser Partei oder Teilorganisation in der Zeit zwischen der Antragstellung
(§ 43 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht) und der Verkündung der Entschei-
dung (§ 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht) angehört haben.
Anscheinend reicht es, wenn man irgendwann zwischen Antragstellung und Verkündung des Urteils Mitglied der verbotenen Partei war um das Mandat zu verlieren. Von daher sollten solche schäbigen Tricks nicht möglich sein