Mit den Einnahmen aus der Lkw-Maut finanziert der Bund einen großen Teil der Kosten für die Erhaltung von Autobahnen und Schienen. Ab dem 1. Juli zahlen auch Lkw ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in die Kasse ein.
Die Handwerker-Ausnahme besagt: Fahrzeuge mit weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sind dann von der Lkw-Maut ausgenommen, wenn sie zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benötigt werden oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern.
Das klingt schon verdächtig nach Hintertürchen. Es ist sicherlich nur noch eine Frage der Zeit, wann findige Logistik-Unternehmen sich auf einmal als "Handwerk" ausrichten, um dann die Maut entsprechend umgehen zu können. Die Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen würde ich tendenziell eher als "Logisitk" einordnen.
Ab dem 1. Juli zahlen auch Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in die Kasse ein.
Falsch! Schon dachte ich, für meinen Tropos Able sei nun Maut fällig. Zum Glück nicht:
Mautpflicht für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen: Zum 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen tzGm ausgedehnt. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen tzGm sind von der Mautpflicht befreit.