Das reicht dann von einer Wortentziehung (für die Beratung/Ausschlusses darf der gerügte nicht mehr das Wort ergreifen/etwas zur Sache sagen) bis hin zum gänzlichen Ausschluss für den rest des Tages aus der Beratung/Ausschlusses oder gar dreißig Sitzungen ausgeschlossen werden.
Gut in diesem Fall ware der Schaden gering gewesen, Wagenknecht hatte bereits ihre Redezeit gehabt, aber ich glaub dann hätte das BSW nicht einmal mehr mitabstimmen dürfen.
Und das wäre ein sehr peinliches Ausscheiden aus dem Bundestag geworden.
Interessanter ist das vor allem bei Landesparlamenten. Da sind Sitzungstage meist eine ganze Woche sodass ein Ausschluss eben eine Woche bedeutet. Das ist dann ganz schön schmerzhaft
Aye, es ist definitiv beeindruckend wenn der/die Gegenüber nach allen Regeln des Rechts dir die Leviten an den Latz knallen kann. Ich finde soetwas sogar recht sexy...