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taz: 🚆 🕵️ "Änderungen bei der Deutschen Bahn: Bahncard ohne Karte (...) Statt der bisherigen roten Kunststoffkarte sollen Kun­d:in­nen künftig nur noch einen digitalen Beleg in der App der DB

taz.de Ă„nderungen bei der Deutschen Bahn: Bahncard ohne Karte

Die Deutsche Bahn will ihre Rabattangebote nur noch digital ausliefern. Mit dem aktuellen Fahrplanwechsel steigen die Angebote, aber auch die Preise.

Ă„nderungen bei der Deutschen Bahn: Bahncard ohne Karte

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taz: 🚆 🕵️ "Änderungen bei der Deutschen Bahn: Bahncard ohne Karte (...) Statt der bisherigen roten Kunststoffkarte sollen Kun­d:in­nen künftig nur noch einen digitalen Beleg in der App der Deutschen Bahn erhalten."
taz.de/Aenderungen-bei-der-Deu…

Die Kund*innen der DB sollen nun also ausgerechnet zur Nutzung der App gezwungen werden, gegen die weiterhin eine Klage wegen unzulässiger Datenweitergabe läuft.

Habt Ihr die DB-App bei Euch installiert? Würdet und könnt Ihr sie installieren, um die Bahncard weiter nutzen zu können? Wird die DB tatsächlich die #Bahncard nur noch für Menschen mit Smartphone bzw. mit Smartphone mit #Google oder #Apple anbieten können?

taz.de/Datenschutz-Klage-gegen…
"Der Datenschutzverein @digitalcourage wirft der Deutschen Bahn vor, Kun­d:in­nen in ihrer Buchungsapp in unzulässiger Weise zu tracken – und hat nun [Oktober 2022] vor dem Landgericht Frankfurt Klage eingereicht. „Bereits beim Aufruf der App werden jede Menge Daten über das Nutzungsverhalten erfasst“, erklärt Peter Hense, Rechtsanwalt für IT- und Datenschutzrecht, der die Kläger vertritt. Laut der Klageschrift stellt die Anwendung direkt nach dem Öffnen eine Verbindung zum US-Anbieter Adobe her „zur Analyse und Tracking von Nutzerverhalten“. Später gingen Daten an weitere Unternehmen, unter anderem #Optimizely und Google."

siehe dazu auch den Talk vom ccc2023: media.ccc.de/v/camp2023-57089-…

Ăśber die Klage ist mW noch nicht entschieden:
"Die höchstrichterliche Rechtsprechung sowie die Handlungsempfehlungen und Sanktionspraxis der europäischen und deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben bereits deutlich gemacht: Tracker, die nicht abgewählt werden können, dürfen nur verwendet werden, wenn sie objektiv unbedingt erforderlich sind. Es genügt nicht, dass ein Anbieter diese Tracker lediglich dringend einsetzen möchte, weil sie irgendwie zum Geschäftsmodell gehören.
Der nächste Schritt in unserer Klage wird die Verhandlung sein. Ein Termin wurde bisher noch nicht bekannt gegeben."
kuketz-blog.de/update-klage-ge…
@kuketzblog

#Digitalzwang #Datenschutz #DeutscheBahn
@datenschutz @tazgetroete @taz

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