Die stetig wachsende Zahl der Personen, die aus der Kirche austreten, bringt auch datenschutzrechtliche Fragen mit sich – insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Löschung personenbezogener Daten. Im Zusammenhang damit steht überwiegend das Begehr der betroffenen Personen, nach dem Kirchenaustritt e
Bereits vor der DSGVO verneinten deutsche Gerichte ein Löschrecht insbesondere aus dem Grund, da es sich bei einem Löschbegehren aus dem Taufbuch um eine innerkirchliche Angelegenheit handele, in die der Staat nicht eingreifen dürfe. Dies ergäbe sich bereits aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirche, das in Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV verankert sei.
Wird endlich mal Zeit die rechtlichen Sonderregelungen füt die Kirchen loszuwerden.
Die Kirche will das nur nicht löschen, weil sie abwarten bis die Aufbewahrungsfrists des Austritts beim Standesamt abgelaufen ist, darauf spekulieren dass man den Beleg nicht mehr selbst besitzt, und dann kackdreist die Kirchensteuer für die letzten Jahre nachfordern, begründet mit eben jenem Taufeintrag
Wer aus der Kirche austritt, sollte die Bescheinigung darüber sein Leben lang aufbewahren. Sonst droht auch Menschen, die seit Jahrzehnten im Berufsleben stehen, plötzlich eine Nachforderung des Finanzamts über Kirchensteuern für die vergangenen fünf Jahre. Vor allem in Berlin und Brandenburg stellt sich dieses Problem regelmäßig, wie Volker Jastrzembski von der Evangelischen Landeskirche der F.A.Z. bestätigte: Er beziffert die Zahl dieser Fälle auf rund 4000 jährlich. Das Problem: Die Beweislast für den Austritt liegt bei demjenigen, der einst getauft worden ist.
Wird noch schöner: Ich kenn n Fall, da wurde der Mensch nie getauft und trotzdem hieß es vom Finanzamt plötzlich "Kirchensteuer her". Beweislast lag auch wieder bei dem Steuerpflichtigen...
Perverser Drecksverein.
Ich hab meine "Löschung" erzwungen. Ob die wollen oder nicht: Mit meinem richtigen Namen stehe ich jdf nicht mehr in diesem Buch. Danke auch hierfür SBGG.
Wenn die Kirchen da irgendwelche Fantasienamen stehen haben wollen, sollen sie halt. Irgend ein Band mit einem eingebildeten Freund habe ich nicht und wollte ich nie - mein Notwehrgebrüll wurde nur leider ignoriert...
Würde mich aber sehr für die hier betroffene Person freuen, wenn der EUGH der Kirche auf die Finger haut. In Deutschland ist sowas ja leider aktuell undenkbar.
SBGG, auch bekannt als Selbstbestimmungsgesetz. Da ich mich sowieso als nichtbinär identifiziere und meine Deadnames nie gemocht bzw. absolut verabscheut habe, hab ich mit dem SBGG meinen offiziellen Geschlechtseintrag sowie meine Vornamen ändern lassen.
Der Kirche werd ich davon nie was sagen und ich werde auch definitiv nie einem Amt gegenüber erwähnen, dass ich mal in der Kirche war (ich war es ja auch nie freiwillig, gegen Nachfragen hat ein geschocktes "in diesem Kinderfickerschutzverein??? zum Glück nicht!" immer geholfen jedwede Zweifel auszuräumen). Ergo erfährt die Kirche davon nix und hat dementsprechend meinen richtigen Namen nicht in ihrem blöden Buch da stehen. Ü
Deshalb "Löschung" aber auch in Anführungszeichen.