Ermittler werfen dem Mann vor, eigene Speichermedien an die Rechner der Stadtverwaltung angeschlossen und rund 270.000 Dateien hin- und hergeschoben zu haben.
Die Staatsanwaltschaft und die Polizei Dresden ermitteln gegen einen Systemadministrator, der eine komplette Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von 430.000 Bürgern der sächsischen Hauptstadt rechtswidrig auf mindestens einen externen Datenträger kopiert haben soll. Dieses Verzeichnis enthält die Namen, Anschriften und Geburtsdaten aller Dresdner Wahlberechtigten.
Von einem Freund höre ich wie man im öffentlichen Dienst gerne auch mal die Terminbesucher im System abfragt. Gerade wenn die Personen persönlich interessant sind. Ist natürlich auch ein Unding.
Vor einer Weile gab es in der Presse diesen Fall vom fragwürdigen Polizisten der viele Daten abgefragt und weitergegeben hat. Ich glaube da haben wir großflächig noch viel zu wenig Kontrolle und Sicherstellung. Vielleicht wurde danach einiges mehr umgesetzt, aber ohne Kontrolle und flächendeckend reicht das nicht aus.
Die Mitarbeiter müssen für Ihre Fälle die Daten auch abfragen können. Aber wenn man da keinen oder einen beliebigen Grund bei der Zugriffssperre/Abfrageseite eingeben kann - keine Ahnung ob es das überhaupt überall gibt - und das dann keiner überprüft, ist das natürlich auch unzureichend. Kann dann nur dazu dienen hinterher aufzuarbeiten, wenn es anderweitig aufgedeckt wird, oder nach langer Zeit mehr oder weniger zufällig auffällt.