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Gutachten: "Extremismusklausel" in Bayern wäre möglich

www.br.de Gutachten: "Extremismusklausel" in Bayern wäre möglich

Der Landtag kann verfassungsfeindlichen Mitarbeitern die Zahlung von Landtags-Geldern verweigern – es bräuchte dafür aber neue gesetzliche Grundlagen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das Landtagspräsidentin Aigner heute in München vorstellte.

Gutachten: "Extremismusklausel" in Bayern wäre möglich

Der Landtag kann verfassungsfeindlichen und extremistischen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen die Auszahlung von Geldern aus Steuermitteln verweigern. Nötig dafür sind aber neue gesetzliche Regelungen.

Konkret müssten Abgeordnetengesetz, Fraktionsgesetz und Verfassungsschutzgesetz geändert werden. Zu diesem Ergebnis kommt das vom Landtag in Auftrag gegebene Gutachten zur "Extremismusklausel" des Juristen Tristan Barczak, Professor für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau.

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