Am Mittwoch, den 15. Mai, fiel das Urteil gegen einen Beschuldigten, der im Rahmen eines nicht angemeldeten Corona-Protests eine versuchte gefährliche Körperverletzung begangen hatte. Amtsrichterin Dr. Christine Mügge verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von 6 Monaten, die auf 2 Jahre zur Bewährung a...
Zudem hat das Sächsisches Justizministerium eine Richtlinie erlassen, nach der Verfahren gegen Beschuldigte, die Pressevertreter*innen angegriffen haben sollen, keinesfalls einzustellen sind. Das haben Staatsanwalt und Richterin schlichtweg ignoriert und ein weiteres Kapitel der Straffreiheit für Neonazis in Sachsen geschrieben.