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Verfassungsgerichtshof weist Klage gegen Präventivgewahrsam ab

www.br.de Verfassungsgerichtshof weist Klage gegen Präventivgewahrsam ab

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klage des Bundes für Geistesfreiheit gegen mehrere Regeln im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) abgewiesen. Demnach ist der Präventivgewahrsam verfassungsgemäß.

Verfassungsgerichtshof weist Klage gegen Präventivgewahrsam ab

Da kann man ja nur stolz auf sein Bundesland sein

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7 comments
  • Den Sachsen wird ein auf erleben des Nationalsozialismus vorgeworfen, dabei ist man in Bayern schon einen Schritt weiter.

    Übertreibungen mal außen vorgelassen. Es schon irgendwie befremdlich und besorgniserregend, wenn der Staat einfach mal so Leute verhaften kann wie es ihm beliebt. Bis zu 2 Monate haft ohne Verhandlung, Beweise oder dergleichen können in unserer heutigen Gesellschaft enorme Schäden verursachen, bedenkt man doch, welche enormen Verbindlichkeiten nahezu jeder Bürger eingehen muss, von weiteren Nachteilen durch üble Nachrede mal zu schweigen.

  • Tja, können wir nur noch auf das BVerfG hoffen um das PAG als rechtswidrig zu deklarieren.

    • Bin ich wirklich gespannt wie das weitergeht. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das verfassungskonform ist.

      Grade ohne eine genaue Formulierung was davon alles abgedeckt ist, muss das Mindestens sein....

  • Dort steht dieses Gesetz sei eine Ausnahmeregelung "um höhere Rechtsgüter zu schützen". Ist das Recht mit seinem Auto irgendwohin zu kommen nun ein "höheres Rechtsgut" oder wie soll ich das verstehen? :)

    Ich dachte es geht dann um sowas wie Attentate auf echte lebende Menschen.

    Es gibt doch noch die Hoffnung dass die Klage durchkommt weil die Maßnahme unverhältnismäßig war. Wenn halt nicht gegen das Gesetz an sich geklagt wird sondern gegen die Auslegung der Worte "Gefahr".

    Über den Begriff der "drohenden Gefahr" entschied das Gericht noch nicht.

  • Ich bin mit absoluter Sicherheit kein Fan dieser idiotischen Gesetzgebung.

    Ich habe mir aber die Pressemitteilung durchgeschaut, die vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit den Gründen veröffentlicht worden ist. Auch wenn ich nicht in der Materie drin stecke, die Entscheidung macht auf den ersten Blick nicht den Eindruck von verfassungsfeindlichem Murks.

    Teilweise hat die Klägerin wohl auch schlicht und ergreifend keine sachlichen Argumente ins Feld geführt. Das muss sie aber halt auch bei einer Popularklage. Der BR übernimmt ihre Vorwürfe trotzdem, ohne sie einzuordnen. Das wirkt dann am Ende etwas so, als hätten alle beteiligten Richter einfach Bock. Überwachungsstaat. Den Eindruck habe ich nicht.

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