Drohnenfotos von Kunstwerken verletzen Urheberrecht
Mit einer Drohne aufgenommene Bilder öffentlicher Kunstwerke dürfen laut Bundesgerichtshof nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Dabei spielt der Ort der Aufnahme eine entscheidende Rolle. Von Klaus Hempel.
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Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
Man will also mal wieder kräftig mitverdienen.
Aber Achtung: "Man" ist in solchen Fällen der Handel, nicht der Kreative.