In einer neuen Version der Datenschutz-Richtlinie und Nutzungsbedingungen macht Google klar, alles Greifbare für das Training seiner KI-Modelle zu nutzen.
Nein. Das Ganze ist in Art. 3, 4 der EU-DSM (RL 2019/790) bereits geregelt und dort werden explizit Ausnahmen für Text- und Data Mining gemacht, die wohl auch auf KI-Training anwendbar sind.
Hier geht es natürlich um Urheberrechte - wenn es um Datenschutz o.ä. geht, kann sich das anders darstellen.