@favstarmafia @5714
Nur mal zur Einordnung, allerdings Transporter. Aber man hat mal einen Anhaltspunkt:
Mein Tropos Able XT2 hat eine Maximale Nutzleistung (Dauerleistung) von 10 kW, eine maximale Leistung (zeitlich begrenzt) von 16 kW. Zulässiges Gesamtgewicht 1.581 kg, Höchstgeschwindigkeit 85 km/h
Ein Cenntro Logistar 200 hat P = 30 kW (Pmax = 60kW), zul. GG 2.550kg, Vmax = 80 km/h
"Normale Kleinwagen" haben meist auch schon an die oder über 100 kW. Als Fahrzeug mit einer Leistung von rund 35 kW habe ich den Dacia Spring gefunden (Klein-SUV), P = 33 kW; Pmax = 44 kW; zul. GG = 1.300 kg; Höchstgeschwindigkeit: 125 km/h; 0-100km/h in 19,1 s
Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/dacia/spring/1generation/319933/#technische-daten
Der Silence S04, 14kW (22 kW Peak), Vmax 85 km/h
Woraus für mich folgt, dass für Vmax 100 km/h und GG < 2 t keine 35 kW nötig sind, bei Fahrzeugklasse L7E von der Leistung her eh nicht viel mehr als 100 möglich sind.
@favstarmafia @nicerdicer
Ich finde diese Flut an Anforderungen zu groß und vor allem unnötig, da sie - gehen wir mal von 4-rädrigen Fahrzeugen aus - durch die Klasse L7E schon abgedeckt sind:
Die EG-Fahrzeugklasse ist schon normiert und festgeschrieben. Dazu sind keine neuen Anforderungen mehr nötig. Zu den angeführten Forderungen:
> Die Fahrzeuge können alle maximal 100 km/h fahren.
Viel schneller ist bei einer max. Nutzleistung (Dauerleistung) von 15 kW eh nicht drin. Der Luftwiderstand steigt exponentiell und von daher verhindert die Physik ein mehr.
> Für Überholvorgänge kann für eine begrenzte Zeit die maximale Leistung verwendet werden.
Die Dauerleistung wird über 30 min. definiert. Die maximale Leistung ist immer nur sehr kurz, die Temperaturerhöhung des Akkus (oder Motors) macht da vorher dicht.
> Alle Fahrzeuge haben eine maximale Akkukapazität von 30 kWh.
Eine Akkukapazität vorzuschreiben ergibt keinen Sinn, da die Reichweiten nach Bedarf unterschiedlich sein müssen. Außerdem limitiert das Gesamtgewicht auch das Gewicht der Akkus und damit deren Kapazität.
> Es darf ein zusätzlicher Standardakku mit 10 kWh eingebaut werden, der an Ladestationen gewechselt werden kann.
Das Akkukonzept sollte frei sein. Bei einem Wechselkonzept könnte man sich auf Standards einigen, wie die USB-Ladekabel für elektronische Geräte.
> Die Reichweite darf durch Muskelkraft erweitert werden.
Natürlich. Aber auch durch Solarmodule. Würde ich frei lassen.
> Die Leistung für Zweiräder ist auf 15 KW begrenzt.
Bei L7E sowieso schon gegeben.
> Die Leistung für Fahrzeuge mit mehr als 2 Rädern ist auf 35 KW begrenzt.
Wozu? um ein kleines, leichtes Fahrzeug mit Tempo 100 und E-Motor zu bewegen?
> Alle Fahrzeuge dürfen nur mit Strom aus regenerativen Energiequellen geladen werden.
Im Gegensatz zum Heizöl, welches entsprechend gefärbt ist um zu vermeiden, dass es statt Diesel getankt wird, lässt sich Strom nicht irgendwie markieren. Wenn ich meinen Tropos an einer Haushaltssteckdose lade, erkennt der nicht, welches Stromanbiety ich habe.
> Pro Person dürfen in einem Haushalt nur zwei Plätze in einem Fahrzeug zur Verfügung stehen (Beispiel: 4 Personen, maximal 8 Sitzplätze).
Das fände ich zu viel Regulierungswut und fernab jeder Durchführbarkeit.
> Die Akkus bestehen aus optimal wiederverwertbaren kleinen Modulen, die so lange wieder aufgearbeitet werden müssen, bis sie die Anforderungen nicht mehr erfüllen. Danach müssen sie zerlegt und die Rohstoffe wiederverwertet werden. Die Kosten für diesen Prozess müssen von den Besitzern der Fahrzeuge bezahlt werden.
Zur Wiederverwertung von Akkus siehe Batterieverordnung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Batterieverordnung
@favstarmafia Es kam noch eine Anmerkung nach ... 😜
@favstarmafia
Ich würde die Gewichtung etwas anders setzen:
- Die Reichweite könnte ruhig etwas höher sein. Dadurch würden zwar die Akkus schwerer, aber die Entwicklung ist ja auch noch nicht abgeschlossen. Außerdem wäre es so auch möglich nicht täglich laden zu müssen.
- Die Maximalleistung finde ich schon sehr hoch. Diese ist eigentlich nur nötig um schwere Lasten am Berg hochzubringen (wobei es hier ja um PKW geht).
- Die Beschleunigung würde ich dagegen nicht reglementieren, diese ergibt sich automatisch aus der Leistung.
- Die Ladedauer hängt vom Ladestrom ab. Von daher ergibt es wenig Sinn diese festzulegen.
- Mir fehlt eine Höchstgeschwindigkeit, welche abhängig ist von der erlaubten Höchtgeschwindigkeit. Bsp. LKW, der darf auf AB maximal 80 fahren, die Fahrzeuge sind bei 90 abgeriegelt, reicht dann gerade noch für einen Überholvorgang. Das hieße, bei Tempolimit 100 auf Autobahnen, wäre die technische Maximalgeschwindigkeit 110.
@Der_aus_Aux
Wobei die #elektroautos mit #Höchstgeschwindigkeiten von 80 ... 100 km/h eh im Fluss mit dem LKW - Verkehr sind. Von daher haben wir dieses Argument der "Harmonisierung des Verkehrsflusses" eh schon immer gilt.