Es kommt ganz drauf an, was in den Versicherungsbedingungen steht, also da mal reinschauen. Bei mir steht da z. B. drin, dass der Vertrag weiterläuft, wenn der nach dem Todestag nächste fällige Beitrag gezahlt wird. Diejenige Person, die den zahlt, wird dann laut Versicherungsbedingungen automatisch Versicherungsnehmerin. In diesem Fall hätte man schlechte Karten, Geld zurückzubekommen, da der Vertrag ja weitergeführt worden ist.