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Bayerisches ObLG: „Hängt die Grünen“ bleibt strafbar

www.lto.de Bayerisches ObLG: Hängt die Grünen bleibt strafbar

Im Bundestagswahlkampf hatte die rechtsextreme Partei Der III. Weg mit dem Slogan Hängt die Grünen geworben. Das BayObLG bestätigt nun die Strafbarkeit.

Bayerisches ObLG: Hängt die Grünen bleibt strafbar
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