Bayerisches ObLG: „Hängt die Grünen“ bleibt strafbar
Im Bundestagswahlkampf hatte die rechtsextreme Partei Der III. Weg mit dem Slogan Hängt die Grünen geworben. Das BayObLG bestätigt nun die Strafbarkeit.
Die dritten weg!
Und waf jetft?
In Sachsen hat das Verwaltungsgericht Chemnitz das damals anders gesehen. Wurde dann zum Glück vom Oberlandesgericht Bautzen korrigiert.
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