Hätte die Beschuldigte bereits die Gesichter verpixeln müssen? Oder ist da doch der Sender in der Verantwortung, der die Bilder ja letzten Endes unverpixelt veröffentlicht hat?
Sie hat sie doch schon verbreitet indem sie die Bilder dem NDR gegeben hat (wenn sie das gemacht hat).
Das ist nicht mehr Privatgebrauch.
Wobei ja laut dem Anwalt im Text das gilt:
„Die Weitergabe von Bildnissen ist zwischen Personen, wo ein Vertrauensverhältnis besteht, nicht strafbar“, sagt er. Zwischen einem Journalisten und seinem Informanten bestehe ein solches Verhältnis, „wenigstens dann, wenn dieser Journalist Materialien von seinem Informanten erhält“.
Vielleicht geht das ja in der nächsten Instanz durch.
Geht anscheinend in eine höhere Instanz. Ist schon seltsam, dass das Amtsgericht hier Menschen erschweren möchte, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, wenn Sie mit dem Vorgehen des Staats nicht einverstanden sind.
Vermutlich verboten, aber nicht strafbar nach Kunsturhebergesetz.
Ich bin allerdings auch nicht ganz sicher, ob es hier verboten war die Straße aufzunehmen. Man darf definitiv nicht die ganze Zeit die Straße aufnehmen. Aber wenn die Kamera nur kurzfristig aufnimmt, z.B. nur, wenn der Bewegungsmelder eine Bewegung auf dem Grundstück aufnimmt, ist das komplizierter. Man darf den öffenltichen Raum (inklusive Personen) generell filmen. Nur eben nicht überwachen oder die Aufnahmen ungepixelt veröffentlichen.
Außerdem gibt es natürlich noch Ausnahmen. Wenn z.B. auf der Straße regelmäpig Autos angezündet wurden, dann darfst du vermutlich auch überwachen.
Außerdem gibt es natürlich noch Ausnahmen. Wenn z.B. auf der Straße regelmäpig Autos angezündet wurden, dann darfst du vermutlich auch überwachen.
Ja, da hast du recht, dass hätte miterwähnen müssen. Du kannst nicht einfach die Strasse überwachen, weil du paranoid bist. Wenn es berechtigtes Interesse gibt, dann ist es mit deutlicher Kennzeichnung zulässig.
Schon ein interessanter Fall. Wer Kameras im Haus hat sollte sich aber darüber im klaren sein, dass man auch mit Schild an der Tür nicht einfach andere filmen und dass dann weitergeben darf. Ist ja in der Öffentlichkeit auch nicht anders.
Im Zweifel lieber selbst verpixeln (lassen) und nicht darauf vertrauen, dass andere einen schon nicht in Schwierigkeiten bringen.
Moralisch sehe ich auch hier auf jeden Fall den Sender in der Pflicht, für seine Fehler grade zu stehen, wie er es wohl schonmal getan hat.