Hatte mal eine Vorlesung zu DSVGO und es ist tatsächlich eigentlich verboten die Knöpfe zum Ablehnen schwerer ereichbar zu machen als die zum akzeptieren. Es fehlt den stellen nur an Leuten um das durch zu setzen
B: Die hatten in einem Video mal ne große Analyse der Rechtsmäßigkeit von tausenden Keksebannern und was man DSGVO-mäßig machen kann, wenn ich mich nicht täusche.
Zählt scrollen dazu? Viele Seiten schaffen es mit zwei Klicks aber man muss eine lange Liste bis ganz unten scrollen um den Knopf für den zweiten Klick zu finden.
Man nennt es (bitte verzeihen Sie vielmals, dass ich ausfallend werde!) "Dark Pattern". Es ist auch eigenentlich verboten, aber jeder macht es und niemand geht dagegen vor...