Mann schläft versehentlich mit falscher Frau – Strafe
Eine "Verkettung unglücklicher Zufälle" brachte einen Würzburger vor Gericht. Er hatte mit der Falschen geschlafen – und wurde dafür von deren Ehemann verprügelt.
Das Verfahren gegen einen 48-jährigen Mann, der sich aufgrund eines Irrtums zu einer schlafenden Frau ins Bett gelegt und dann mit ihr geschlafen hat, ist am Montag am Amtsgericht Würzburg gegen eine Auflage von 2.400 Euro eingestellt worden.
Wie man irrtümlich mit einer Frau schlafen kann? Die Schilderung des Mannes geht so: Er war im Mai 2022 von einer Bekannten eingeladen worden, nach einer durchzechten Nacht bei ihr auszuschlafen – und dabei, wenn er denn wolle, auch noch Geschlechtsverkehr zu haben. So verstand er die Textnachricht, die die Frau ihm geschickt hatte.
Den Schlüssel für die Wohnung legte die Bekannte für den Mann in einem Briefkasten vor dem Haus ab. Der stark Angetrunkene (1,8 Promille) musste also nur den Schlüssel aus dem Briefkasten fischen und sich zu der Frau ins Bett legen.
Das misslang. Denn der Wohnungsschlüssel passte offenbar auf die Türen von gleich zwei Frauen in dem Würzburger Mehrfamilienhaus. Im Flur herrschte wegen eines Stromausfalls Dunkelheit, daher verwechselte der Betrunkene die Tür, ging in die falsche Wohnung und legte sich zu einer anderen Frau, mittlerweile 33 Jahre alt.
Staatsanwalt spricht von "Verkettung ungünstiger Zufälle"
Weil diese davon ausging, dass es sich bei dem Mann neben ihr um ihren Ehemann handele, ging sie auf dessen Avancen ein und hatte mit dem Unbekannten in ihrem Bett Sex. Das Versehen fiel erst auf, als die 33-Jährige den Mann "Hase" nannte und dieser mit "Sandra" antwortete – nicht der Name der Wohnungsbewohnerin, sondern jener der Frau von nebenan.
Laut "Bild" habe die überraschte Frau vor Gericht ausgesagt: "Da hab' ich ihn runtergeschubst und das Licht angeknipst. Er stand nackt vor mir. Das war dann mein Alptraum." Sie schrie laut um Hilfe – und schnell stand ihr echter Ehemann im Zimmer.
Der Mann, der sich in der Tür getäuscht hatte, wurde daraufhin vom Ehemann und einigen Freunden krankenhausreif verprügelt. Laut dem Portal "Mainfranken24" sprach die Staatsanwaltschaft am Montag von "einer Verkettung ungünstiger Zufälle".
Die Zahlung von 2.400 Euro soll die Frau für ihr Leid entschädigen. "Das ist für die Geschädigte natürlich furchtbar. Aber auch der Angeklagte ist ein Opfer, weil er vom dazugerufenen Ehemann der Frau und dessen Freunden schwer verprügelt wurde", so die Staatsanwaltschaft zur "Bild".
Der Würzburger stand am Montag nur wegen sexueller Nötigung vor Gericht, weil die Frau im Bett ja zunächst eingewilligt hatte, mit ihm zu schlafen. Wieso der Schlüssel in beide Wohnungstüren passte, blieb offen.
Das führt doch zu nichts. Die Reaktion des Ehemannes mag drastisch sein, ist aber auch verständlich. Selbst dann, wenn man das Missverständnis außer Acht lässt. Zu dem Zeitpunkt, zu dem es passierte, war einfach ein Fremder in der Wohnung, der potenziell seine Frau vergewaltigt. Ich sehe hier keinen Fehler beim Ehemann. Ich sehe aber auch nicht das der Typ bei 1,9 Promille, während eines Stromausfalles schuldig ist und verstehe deswegen auch nicht die 2.400 €.
Zu dem Zeitpunkt, zu dem es passierte, war einfach ein Fremder in der Wohnung, der potenziell seine Frau vergewaltigt. Ich sehe hier keinen Fehler beim Ehemann.
Ich helfe dir auf die Sprünge: Der Fehler ist, ihn krankenhausreif zu prügeln, anstatt ihn festzuhalten und auf die Polizei zu warten. Sicher ist man in so einer Situation vielleicht nicht rational dabei, aber so geht das halt weit in Richtung Selbstzjustiz und ist natürlich strafrechtlich zu ahnden und ggf zivilrechtlich Schmerzensgeld und Schadenersatz zu leisten.
Der Würzburger stand am Montag nur wegen sexueller Nötigung vor Gericht, weil die Frau im Bett ja zunächst eingewilligt hatte, mit ihm zu schlafen.
Wie kann es den eine Einwilligung sein wenn sie nicht wusste um welche Person es sich handelt. Sie dachte es wäre ihr Mann und nur für diesen galt die Einwilligung. Dazu sollte das trotz passenden Schlüssels Hausfriedensbruch sein. Woran dann aber wenigstens Teilweise der Vermieter schuld war.
Wie kann es den eine Einwilligung sein wenn sie nicht wusste um welche Person es sich handelt. Sie dachte es wäre ihr Mann und nur für diesen galt die Einwilligung.
Ich bin leider juristischer Laie, aber ich könnte mir vorstellen, dass es hier medial verkürzt dargestellt ist und ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB vorliegt. Schließlich kann der Täter in der Tatsituation ja auch nicht wissen, dass die Ehefrau ihr Einverständnis nur auf ihren Mann bezieht und nicht auf ihn - sie wird das ja kaum so explizit gesagt haben. Vielleicht kann jemand mit juristischer Ausbildung was dazu sagen.
Ich könnte mir vorstellen, dass der Fall auch mal in Lehrbücher kommt. Ich bin jedenfalls auf das Urteil gespannt.
Ich finde die formulierung des Artikels und ich nehme mal an auch des Gerichtes einfach blöd. Meinetwegen kann es nur eine sexuelle Nötigung sein weil der Mann direkt aufgehört hat nachdem das Missverständnis geklärt wurde. Aber es eine Einwilligung zu nennen weil die Frau dachte das es ihr Mann war finde ich halt einfach schwierig. Sonst könnte man ja auch bei Sachen wie heimlich Kondom ausziehen argumentieren das es ja eine Einwilligung für den Geschlechtsverkehr gab. Eine Einwilligung ist ja kein Freifahrtsschein sondern eine Erlaubnis für eine bestimmte Sache unter bestimmtee Bedingungen. Das Vertragsrecht funktioniert ja ähnlich. Und da muss es auch nicht explizit ausgesprochen werden.
Ich denke aber dass das betrunken sein des Mannes einen Einfluss darauf hatte das er sich in der Wohneng geirrt hat, also finde ich das dieses Argument nicht auf den betrunkenen Mann anzuwenden ist, da er aktiv die Entscheidung getroffen hat zu trinken.