Urteil der Oberverwaltungsgerichts: Automatenshops dürfen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet bleiben
Urteil der Oberverwaltungsgerichts: Automatenshops dürfen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet bleiben
www.ndr.de /nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Automatenshops-duerfen-uneingeschraenkt-geoeffnet-bleiben,automatenshop102.html
3 comments
Limonade während der Gottesdienstzeiten? Wo kommen wir denn dahin? Emsland ist klar, aber direkt Höchststrafe?
6 0 ReplyStelle mir das ganz angenehm in Bayern vor, wo die Läden ja alle um 20:00 schließen müssen.
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Richtig so. Und jetzt bitte direkt einen Schritt weiter gehen und das Ladenschlussgesetz insgesamt überarbeiten.
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