Wenn du den Hebel nicht ziehst, machst du dich selbst wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar und wirst somit fĂŒr die nĂ€chste Person auf die Gleise gekettet.
Da bin ich mir nicht so sicher. Zumindest in dem Fall in dem der Hebel gezogen wird, mĂŒsste doch ein Straftatbestand bestehen, nicht?
Ich glaube nicht dass unterlassene Hilfeleistung hier ziehen wird.
Dem erstbesten Schema zufolge dass ich online gefunden habe:
Nicht zumutbar ist die Hilfeleistung, wenn sich der TĂ€ter durch sie einer erheblichen eigenen Gefahr aussetzt oder andere wichtige Pflichten verletzt.
scheint Hilfeleistung in Form des Hebelzugs durch die Verletzung anderer Pflichten nicht unterlassbar zu sein.
Wenn jemand mit abgeschlossenem Jurastudium hier reingrĂ€tschen könnte, wĂ€re das natĂŒrlich ideal.
Die Befreiung der Leute auf dem Gleis wĂŒrde eine erhebliche eigene Gefahr darstellen.
Den Hebel umzulegen mit dem Wissen, dass eine andere Person sterben wird wenn man es tut ist schlichtweg Totschlag.
Ich bin fĂŒr Antwort C, Weiche nicht umstellen aber ĂŒber 112 RettungskrĂ€fte alarmieren.
So, wie ich mich aus meinem Recht-Unterricht aus dem Abi erinnere:
Wenn man keine der beteiligten Personen kennt, wĂŒrde es unter den rechtfertigenden Notstand fallen. Dann muss eine GĂŒterabwĂ€gung vollzogen werden, und das darf nie auf Kosten einen Menschenleben gehen.
Falls jetzt aber Familie oder so auf dem unteren Gleis ist, ist es entschuldigender Notstand. Da die Gefahr des Todes nicht zumutbar ist, dĂŒrfte man es wohl. FĂŒr Polizisten und FeuerwehrmĂ€nner wĂ€re das wohl nicht der Fall.