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OVG NRW: Behörden dürfen Radfahren nicht verbieten

www.lto.de OVG NRW: Behörden dürfen Radfahren nicht verbieten

Wer ungeeignet ist, Kraftfahrzeuge zu führen, darf auch kein Fahrrad oder E-Scooter fahren? Nicht so schnell, sagt das OVG NRW.

OVG NRW: Behörden dürfen Radfahren nicht verbieten
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