In Sachen Bürokratieabbau spricht der Normenkontrollrat der Bundesregierung ein verhaltenes Lob aus. Trotzdem sieht das Expertengremium Deutschland immer noch "eingemauert" in Regeln und Verfahren.
Offenbar mal wieder etwas, was die Ampel besser macht als die CDU-geführten Regierungen vorher.
Was mir hier etwas fehlt: welche Bürokratie wurde abgebaut bzw. soll reduziert werden?
Wenn über "zu viel Bürokratie" gemeckert wird, betrifft das oft irgendwelche notwendigen Nachweise/Dokumentationen/Prozeduren/... die eben dafür sorgen sollen, dass man sich an bestimmte Regeln und Standards,... hält. Wenn ich nun nicht mehr Machweisen muss, dass ich X befolge - muss ich dann X überhaupt noch tun?
Landesbauordnungen bundesweit harmonisieren, v. a. beim Brandschutz
auf Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung beim Einwohnermeldeamt verzichten, wenn Kopie des Mietvertrages vorgelegt wird
vorgeschriebene Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen mittels QR-Codes auf der Verpackung bereitstellen statt in Papierform
die Grundsicherung entflechten: Bürgergeld als Individualleistung für Volljährige, Kindergrundsicherung als Individualleistung für Kinder und Wohngeld als Leistung auf Haushaltsebene
zusätzliche Pflichten für Kreditinstitute des Kreditzweitmarkts über die EU-RL hinaus vermeiden; keine zusätzlichen Pflichten für Jahresabschluss und unterjährige Meldungen
Schwellenwerte für die verschiedenen Formen der Vergabe erhöhen; z. B. freihändige Vergabe im Baubereich bis 20 000 Euro (statt 10 000) ermöglichen
Mein Lob für die Ampel muss ich etwas zurücknehmen:
Durch die Änderungen am Mindestlohn 2022 und beim Gebäudeenergiegesetz 2023 sind die Bürokratiekosten ordentlich gestiegen. Das Lob im Artikel bezieht sich auf die letzten 12 Monate.
Ich hab mal in ältere Berichte, bspw. von 2022, geschaut. Mir scheint, dass es einfach die höheren Lohnkosten sind.
Die Regierung (primär Hubertus Heil) hat die Kosten als "Weitere Kosten" und nicht als "Erfüllungskosten" (also "Bürokratie") aufgeführt. Die Experten sind aber anderer Meinung:
Wie in schriftlicher Absprache zwischen BMAS und NKR
festgehalten wurde, sind Mindestlohnerhöhungen nur dann als „Weitere Kosten“ auszuweisen, wenn
sie auf einen Beschluss der unabhängigen Mindestlohnkommission zurückgehen (vgl. Zweite sowie
Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohnes). Die durch die Bundesregierung
per Gesetzesänderung und nicht durch die Mindestlohnkommission festgelegte Lohnuntergrenze ist
daher eindeutig dem laufenden Erfüllungsaufwand zuzuordnen.
Ich finde nicht, dass man die (Mindest-)Lohnerhöhungen als Bürokratie bezeichnen kann obwohl es wohl formal Erfüllungskosten sind. Das Kernproblem ist eher Erfüllungskosten alle als Bürokratie zu verstehen. Das verringert für mich die Aussagekraft des Artikels insgesamt. Da hat die Tagesschau doch etwas zu sehr vereinfacht.