Kammer leitet Berufsverfahren ein, wegen Verkauf von homöopathschen Augetropfen ohne Hinweis darauf, dass es sich um ein anthroposophisches Präperat handelt.
Eine Apothekerin aus Hessen war plötzlich mit einem berufsrechtlichen Verfahren konfrontiert, das der Vorstand der Landesapothekerkammer (LAK) gegen sie eingeleitet hatte. Auslöser war die Beschwerde einer Kundin, der eine Mitarbeiterin Euphrasia-Augentropfen verkauft hatte – angeblich ohne sie darü...
Das Verfahren wurde ja eingestellt (was mich nicht wundert, die Standesorganisationen stehen grundsätzlich hinter ihren Mitgliedern, wenn da nicht etwas strafrechtlich Relevantes passiert ist).
Aber die Apothekerin musste nochmal nachhaken:
Und noch viel schlimmer: Warum habe man sie so ins offene Messer laufen lassen? „Es kann absolut nicht angehen, dass sich die Standesorganisation im Fall unsachlicher Vorwürfe nicht schützend vor ihre Mitglieder stellt und die Argumentation der Kundin durch gezielte Nachfrage entkräftet – stattdessen wird der Kundin suggeriert, ‚im Recht zu sein‘, und die Kammer mit Verfolgung des ‚Strafbestands der fehlenden Erklärung zur Homöopathie‘ aufgefordert.“
Sie schickte gleich noch einen Fragenkatalog mit: Ob die Abda wirklich der Meinung sei, dass es sich bei Euphrasia-Augentropfen um wirkungslose Placebos handele, die einen „lukrativen Nebenverdienst“ sicherten und in seriösen Apotheken nicht verkauft werden dürfen? Ob der „verärgerten Anschuldigung einer Homöopathiegegnerin“ mehr zu glauben sei, dass keine Beratung stattgefunden habe, als den Mitgliedern? Und ob die sofortige Einleitung ein berufsrechtlichen Verfahrens der richtige Weg sei, um einem Laien zu seinem vermeintlichen Recht zu verhelfen?
Und sie legte noch großen Wert darauf, dass die Augenttropfen anthroposophisch und nicht homöopathisch sind. Was nicht gerade das tollste Argument ist, wenn man kurz darüber nachdenkt, welche Wurzeln die Anthroposophie hat... Es bleiben teure Schwurblertropfen, nur mit einem Schuss fragwürdig Übersinnlichem.