E-Autofahrer sollen durch bidirektionales Laden nicht steuerpflichtig werden
E-Autofahrer sollen durch bidirektionales Laden nicht steuerpflichtig werden
Das Stromsteuerrecht eignet sich nicht für neuste Entwicklungen in der E-Mobilität, meint die Bundesregierung. Sie will das mit einem Gesetz ändern.
Elektroauto-Fahrer sollen durch bidirektionales Laden steuerrechtlich nicht zu Versorgern werden und damit Steuern zahlen müssen. Um das klar zu regeln, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (PDF) beschlossen, der nun dem Bundestag vorliegt. Damit will die Bundesregierung dem Umstand begegnen, dass das Stromsteuerrecht neuen Entwicklungen insbesondere in der Elektromobilität nicht gerecht wird.
Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht [PDF]