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Recht auf Vergessen bei Mastodon

Enno Lenze hat in seinem kritischen Artikel zu Mastodon einen Absatz dem Recht auf Vergessen gewidmet. Das ist im Hinblick auf Art. 17 Abs. 2 DSGVO ja durchaus relevant. Was passiert also beim Löschen eines Posts oder Accounts? Müssen andere Instanzen darüber informiert werden? Reichen die in Mastodon implementierten Mechanismen zum Löschen von Toots?

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