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Berufung zurückgewiesen - Einstufung von AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtmäßig

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Im Streit über die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz hat das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster die Berufungsklage der AfD abgewiesen.

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