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CannG Interpretation von "Stecklingen" und "Pflanzen" - Erlaubte Menge an Pflanzen >3?

Laut Kapitel 1, §1, Abs. 6 CannG ist folgende Definition zu finden:

Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen

Meine Schlussfolgerung ist folgende: ich darf theoretisch 99 Pflanzen besitzen, solange sie noch nicht blühen oder deutlich zu groß sind, aber wehe, ich ernte mehr als 50 g trocken, dann mach ich mich strafbar.
Aber das erscheint mir irgendwie etwas sus.

Laut Gesetz zählen Samen und Stecklinge als "Vermehrungsmaterial", d.h. sie sind quasi unreguliert und man kann davon theoretisch so viel besitzen wie man möchte, in einem vernünftigen Rahmen natürlich, wie bei Tabak.
Weitergeben darf ich sie auch, im Gegensatz zu geerntetem Cannabis oder blühenden Pflanzen.

Aber ab wann würde ich mich damit strafbar machen?
Ich glaube nicht, dass Polizisten und Richter sich in Botanik auskennen und sagen "Joa, die 20 Pflanzen dort sind ja noch relativ jung, die lassen wir stehen".

Wie seht ihr das? Hab ich das falsch interpretiert?

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18 comments
  • Ich kenne mich jetzt nicht aus, aber das klingt für mich so als wäre das ein Nebenprodukt der Tatsache, dass das Gesetz wohl etwas mit heißer Nadel gestrickt wurde und der Wortlaut daher Spielraum für Interpretation lässt. Letztendlich wird es dann durch Gerichte ausgelegt werden bzw. eine Deutung per Rechtsprechung erfolgen, wenn es mal im konkreten Fall vor den Richter kommt. Entscheidend wird dann vermutlich sein, was vernünftigerweise argumentierbar als "angemessener Rahmen" für die Anzucht bei rein eigener Verwendung der zulässigen Menge betrachtet werden kann

  • Da wo Begrifflichkeiten im /zu dem Gesetz definiert werden habe ich glaube gelesen, dass etwas als Steckling gilt, sobald es eingetopft wurde. Also im Grunde alles nach Anzucht soweit ich das verstanden hatte.

    Und es sind glaube nur 5 Stecklinge die man besitzen darf, das steht aber im Gesetzestext irgendwo

    ?

    • dass etwas als Steckling gilt, sobald es eingetopft wurde. Also im Grunde alles nach Anzucht soweit ich das verstanden hatte.

      Dann wäre eine Hydroponik-Kultur ja eine ewige Stecklingsphase, weil die Pflanze nicht in einen Topf Erde gesetzt wird.

      Und es sind glaube nur 5 Stecklinge die man besitzen darf, das steht aber im Gesetzestext irgendwo

      So weit ich weiß bezieht sich das auf die Abgabe in CSCs, wo es heißt "5 Setzlinge oder 5 Samen im Monat", aber Samen beispielsweise kann man sich im Internet ja "unbegrenzt" viele bestellen, weil nicht reguliert.

      • So weit ich weiß bezieht sich das auf die Abgabe in CSCs, wo es heißt "5 Setzlinge oder 5 Samen im Monat"

        Ah ja du könntest recht haben.

        Das mit dem Eintopfen was du sagst macht auch sinn, vielleicht hatte ich da einen veralteten Entwurf gelesen oder so, konnte das jetzt auch nirgends mehr finde

  • Hast du ein Beispiel wo das jemanden trifft der tatsächlich für seinen Eigenkonsum anbaut? Was hat die Person tatsächlich vor die mit unverhältnismäßig vielen Stecklingen erwischt wird?

    Gärtner für CSCs fallen da ja nicht drunter. Denkst du es ist realistisch dass jemand für sich 20 Stecklinge braucht, der nicht vorhat übern Schwarzmarkt zu vertickern?

    • Denkst du es ist realistisch dass jemand für sich 20 Stecklinge braucht, der nicht vorhat übern Schwarzmarkt zu vertickern?

      Wo nichts illegal, da kein Schwarzmarkt. So, wie ich das interpretiert habe, sind Samen und Stecklinge keine Cannabispflanze, und sind auch nicht eingeschränkt, siehe Online-Samenshops. Die einzige Ausnahme, die ich gesehen habe, war für CSCs, die max. 5 Samen oder Stecklinge p.P./Monat abgeben dürfen.

      Hast du ein Beispiel wo das jemanden trifft der tatsächlich für seinen Eigenkonsum anbaut? Was hat die Person tatsächlich vor die mit unverhältnismäßig vielen Stecklingen erwischt wird?

      Ich betreibe für meine Nutz- und Zimmerpflanzen hobbymäßig Tissue Culture.
      Das coole daran ist, dass man mit wenigen Zentimetern Stängeln oder Blättern hunderte Pflanzen in vitro ziehen kann.

      Wenn sich meine Behauptung bestätigt, und der "Handel" damit tatsächlich unreguliert ist (im kleinen/ vernünftigen Maßstab natürlich!) würde ich kleine Stecklinge, genau wie bei meinen Calatheas oder Brombeeren beispielsweise, einfach im Familien- und Freundeskreis verschenken.

      Heißt, 20 Reagenzgläser mit Cannabis-Pflanzen drin wären bestimmt keine Ausnahme bei mir, weil mehrere verschiedene Strains und mindestens 2-3 Mal wegen Kontaminationsrisiko. Selbst, wenn ich sie nicht weitergeben würde.

      Das coole daran ist, dass man die lebenden Pflanzen damit auch quasi unendlich lange im Kühlschrank lagern kann, ohne auf Samen zurückgreifen zu müssen.

      Aber wenn das rechtlich problematisch ist, steht das natürlich außer Frage für mich.

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