Schon jetzt können Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, Landkreise setzen dies bislang selten um. Der Verbandspräsident plädiert nun für eine Arbeitspflicht – auch in Privatunternehmen.
Im Prinzip geht die Argumentation immer in Richtung das die Häftlinge mit ihrer Haft ja Kosten verursachen (Haftanstalt, Personal, Lebenshatungskosten) und wenn das nix hilft ist das Hauptargument das es ja um Resozialisierung geht und nicht ums Geldverdienen im Knast.
Was wäre eigentlich, wenn ich mich der Knastarbeit verweigern würde? Da bleiben doch gar keine Sanktionen über, ausser Schläge, Essenverweigerung. Besuchsverbot, Fernsehverbot und so? Isolationshaft?
Weiß jemand, ob die hier herangezogene Arbeitspflicht auch für Asylbewerber gilt, die explizit nicht arbeiten dürfen?
Ich habe das ganze Dilemma ja so verstanden, dass erst gearbeitet werden darf, wenn eine Asylerlaubnis besteht. Solang die Mühlen der deutschen Verwaltung mahlen, darf ein Asylbewerber nur Nase bohren, ob er/sie/they will oder nicht.
Warum werden zu dem Thema ständig irgendwelche Parallelen zum amerikanischen Gefängnissystem gezogen? Es gibt doch einen passenderen Vergleich für die widerliche Praxis, Minderheiten als Zwangsarbeiter an Firmen zu vermieten, aus heimischer Produktion.
Das Dritte Reich hat sehr offen argumentiert, dass diese Menschen wertlos sind und quasi nur noch Resteverwertung darstellen.
Sowohl die USA als auch dieses Gesetz framen das ganze aber als eine Wohltat. Sie wollen den Menschen ja helfen, aber manche von denen müssen - zu ihrem eigenen Besten!! - leider leider leider gezwungen werden, zu arbeiten. Bzw. in den USA ist es die etwas andere Stoßrichtung, dass der Mensch ja selbst, aus freien Stücken, etwas schlimmes getan hat und dafür büßen muss.
Und mal ganz realistisch betrachtet: 4h am Tag sind nun wirklich nicht mit Dachau vergleichbar.