Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat die bereits im Vorjahr angekündigten Maßnahmen gegen extreme Raserei auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Paket soll ab März 2024 bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsübertretungen die Abnahme und Versteigerung des Fahrzeuges ...
Ab März 2024 kann bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 80km/h (Ortsgebiet) bzw. 90km/h (außerhalb) das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Unbedingt! Aber hilft hald auch nur ein bisschen, in letzter Zeit liest man ja immer öfter wieder von Rasern oder durch Substanz beeinträchtigten Fahrern die ohne gültigen Führerschein unterwegs waren
"Er schien unter Drogen zu stehen, ein Arzt stellte später die Fahruntauglichkeit fest. Außerdem fanden die Polizisten im Auto Drogen, das Auto war nicht zugelassen, und der Mann hat keinen Führerschein."
letztens bei mir in der pampa, beim einzigen kreisverkehr des dorfes.
dem auto nach zu urteilen ein vornehmer gentleman der bestimmt zu den leistungsträgern zählt, dreht seine runden im kreisverkehr. mit qualmenden reifen, ca 4-5 runden bis er dann mit gfühlt vollgas die dorfstraße weiter brettert.
da denk ich mir schon. hat die welt net gnug probleme? muss des sein?