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Verhandlung in Karlsruhe: Keine Steuermittel für Verfassungsfeinde?

www.tagesschau.de Verhandlung in Karlsruhe: Keine Steuermittel für Verfassungsfeinde?

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt zum ersten Mal darüber, einer Partei die staatlichen Zuschüsse zu entziehen. Liegen bei der rechtsextremen NPD, die nun "Die Heimat" heißt, die Voraussetzungen dafür vor? Von K. Schwartz.

Verhandlung in Karlsruhe: Keine Steuermittel für Verfassungsfeinde?
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5 comments
  • Hoffentlich winkt Karlsruhe das durch.

    Aber da fragt man sich natürlich ganz unwillkürlich auch, warum die AfD überhaupt noch Gelder von einem Staat abgreifen kann den sie bekämpft. Denn unabhängig von den ganzen anderen Hinweise auf eine Verfassungsfeindlichkeit gilt ja auch laut AfD selbst:

    "Von der NPD unterscheiden wir uns vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützer-Umfeld, nicht so sehr durch Inhalte"

    • Sobald das Presädenzfälle geschaffen wurden kann man auch der AfD die Gelder enziehen und die können sich die Chancen schon vorher ausmalen.

  • Zusammenfassung: Verbot der NPD war 2017 gescheitert 2017 war am Bundesverfassungsgericht das zweite Parteiverbotsverfahren gegen die NPD gescheitert. Vielmehr wiesen die Richterinnen und Richter gleich an mehreren Stellen im Urteil darauf hin, dass durch eine Änderung des Grundgesetzes auch andere, weniger einschneidende Sanktionen gegen verfassungsfeindliche Parteien vorgesehen werden könnten. " Grundgesetzänderung 2017 schafft Voraussetzungen Der "verfassungsändernde Gesetzgeber" ließ nicht lange auf sich warten. " Bundesverfassungsgericht muss entscheiden " Wenn das Bundesverfassungsgericht die Partei von der staatlichen Teilfinanzierung ausschließen würde, hätte dies noch eine andere Folge: Auch Spenden an die "Die Heimat", von der die Partei inzwischen hauptsächlich lebt, könnten dann nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.

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