Die Verfassungsrichter:innen stellen fest, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum bei Studierenden nicht passt. Denn diese könnten ihre Existenz sichern, indem sie arbeiten. Dass sie dann nicht studieren können, verletze nicht ihre Menschenwürde.
Diese Begründung des "die können ja arbeiten" ist echt mau. Zum einen will man ja, dass sich Studies aufs Studium konzentrieren müssen und dass der Mediziner dann schnell fertig ist, um seine hochbezahlte Stelle als Arzt anzutreten und nicht, dass er wegen zu wenig Bafög dann kellnert und erst später Leute behandeln kann. Zum anderen kann man mit "du kannst ja arbeiten, um die Existenz zu sichern" wirklich alle Sozialleistungen streichen.