In Berlin können Süchtige ihre Drogen bereits auf die Inhaltsstoffe untersuchen lassen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will Drug-Checking auch andernorts ermöglichen – und ein bisheriges Verbot streichen.
Ein Zeitrahmen, ab wann die neue Cannabis-Regelung in Kraft treten soll, ist noch nicht bekannt. Klar ist, dass sie in der Legislaturperiode der Ampel-Regierung beschlossen werden soll. Allzu schnell wird die Freigabe aber nicht kommen, auch weil durch den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise viele dringliche Probleme hinzugekommen sind. Wie bald sich die Regierung der Erlaubnis von Cannabis widmet, muss sich zeigen – während einer "Zeitenwende", die Bundeskanzler Olaf Scholz jüngst ausrief, wird die Legalisierung allerdings keine oberste Priorität haben. So nannte der Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, im Interview mit dem Rechtsmagazin LTO etwa "zwei akute Krisensituationen, die politisch Vorrang haben": der Ukraine-Krieg sowie die Corona-Pandemie.
Hinzu kommt die Bürokratie: In Deutschland braucht es im Schnitt rund 175 Tage, bis der komplette Gesetzgebungsprozess durchlaufen ist und ein Gesetz in Kraft tritt. Einige Experten halten Anfang 2024 für das früheste realistische Datum der Legalisierung. Lobbyisten gehen von einer Gesetzesänderung nicht vor dem vierten Quartal 2024 aus. Finanzminister Christian Lindner (FPD) hatte indes eine Einführung im Jahr 2023 in Aussicht gestellt. Wer wird Recht behalten?
Auch innerhalb der Regierungskoalition wächst der Druck auf Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die für das Gesundheitsministerium zuständigen Haushaltspolitiker wollen Lauterbach zur raschen Umsetzung der Cannabis-Legalisierung bewegen – mit einem ungewöhnlichen Mittel: Durch Beschluss des Haushaltsausschusses sei ein Betrag von einer Million Euro für die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums so lange gesperrt, bis das im Koalitionsvertrag vereinbarte Cannabiskontrollgesetz vorgelegt werde. Das sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Paula Piechotta gegenüber RND.