Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.
Ja, ist auch von der Meinungsfreiheit gedeckt, die Aussage ist zwar moralisch absolut ekelhaft, aber die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes gut. Illegal wäre es wenn man es in beleidigendem Kontext verwendet.
Nein, ich kläre lediglich darüber auf was.das Verfassungsgericht bereits vor längerer Zeit festgestellt hat, und was eigentlich Konsens bei gerichten ist.