Der Warnblinker wird nirgends explizit erwähnt, aber ich bin der Meinung dass Falschparken mit Warnblinker durchaus als vorsätzliche Handlung zu werten ist.Hier wird die Sache definiert.
Video ist immer gut, ja. Gerade wenns um Drohungen und Pöbeleien des Fahrers geht, da kommt neben der OWI-Anzeige auch gleich noch eine wegen Nötigung und/oder Beleidigung hinzu.
Also nicht nur 70 Euro und 'nen Punkt, sondern auch noch MPU wenns gut Läuft.