Reichsbürger in Magdeburg ruften zu illegitimen Wahlen auf
Reichsbürger in Magdeburg riefen zu illegitimen Wahlen auf
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§134 StGB gilt für dienstliche Schriftstücke. Es nicht zu entfernen stellt also eine Anerkennung der Legitimität dieses Saftladens dar. Ergo muss es entfernt werden :^)