"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Die Frage ist doch: Wie 'schlimm' ist die Behinderung?
Ich glaub alle sind sich einig, dass Blinde keine Busfahrer sein sollten (zur Info: man gilt schon recht schnell als blind, auch wenn man noch einigermaßen was sieht. Ist nicht soo abwegig wie es vllt scheint)
Jemand mit einer Hasenscharte oder so hat dagegen keine solche Einschränkung.
Also wo ist die Grenze? Wann ist man 'zu eingeschränkt'? Wer soll das entscheiden, wenn nicht die Betriebe selbst, die die Anforderungen und Gefahren am ehesten kennen? Vllt noch die Innungen/Handwerkskammern etc...Aber BITTE nicht der Staat.