Sittenwidriges, "wucherähnliches Rechtsgeschäft": Ex-RBB-Direktorin muss nach Gerichtsurteil auf 1,8 Millionen Euro Ruhegeld verzichten
Sittenwidriges, "wucherähnliches Rechtsgeschäft": Ex-RBB-Direktorin muss nach Gerichtsurteil auf 1,8 Millionen Euro Ruhegeld verzichten
Das Berliner Arbeitsgericht erklärte den Vertrag von Susann Lange mit dem RBB für "sittenwidrig". Damit muss der Sender vorerst keine 1,8 Millionen Euro zahlen.
Die gefeuerte RBB-Direktorin Susann Lange bekommt vorerst keine Ruhegelder. Der öffentlich-rechtliche Sender sollte ihr laut Vertrag in den nächsten Jahren eigentlich insgesamt 1,8 Millionen Euro zahlen.
Doch das Berliner Arbeitsgericht erklärte den lukrativen Vertrag der Managerin an diesem Mittwoch für „sittenwidrig“ – weil ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehe.
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Trotzdem sagte Anwalt Croset schon nach dem Branstäter-Urteil zu möglichen Folgen für den RBB und andere Anstalten, bei denen es noch Ruhegelder gibt: „Tätig werden und prüfen müsste ein Sender sofort, zum Beispiel eine Kanzlei beauftragen, die ein Gutachten schreibt. Ich würde im Zweifelsfall empfehlen, auf Basis der unklaren Lage zunächst weitere Zahlungen einzubehalten.“
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