Zu gegenwärtigen Zeitpunkt, vor Abschluss der Untersuchungen, kann auch kein sichere Brandursache angegeben werden, wenn nicht jemand den unmittelbaren Ausbruch mitbekommen hat. Gewöhnlich wird dann eine Nullaussage wie "vermutet wird ein technischer Defekt, Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen werden" angegeben.