Der BGH urteilte, dass der Landkreis Bentheim mit seinem Angebot in Konkurrenz zu einem privaten Unternehmen tritt.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim darf in seinem Onlineportal keine kostenlose Jobbörse mehr anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und folgte damit einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Geklagt hatte die Regionalzeitung Grafschafter Nachrichten. Auch dort können Stellenangebote geschaltet werden, jedoch nicht kostenlos. Laut BGH tritt der Landkreis mit der Jobbörse in Konkurrenz zu einem privaten Unternehmen. Dem würden so notwendige Einnahmen verloren gehen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Eindeutig - mit solchen Regelungen kann man sich als Staat dann auch zum sterben hinlegen und am Ende nur noch die Lizenz zur Ausgabe von Personalausweisen an die Privatwirtschaft verkaufen.
Die städtische Müllabfuhr wird abgeschafft. Schließlich können das auch Privatunternehmen mit höheren Preisen, schlechteren Leistungen und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen leisten.
Ist teilweise schon Realität. Und falls Du Dich schon mal gefragt hast, warum die Straßenbauämter kaum noch eigenes Personal zum Bau und zur Reparatur von Straßen haben, dieser Privatisierungswahn ist der Grund.