wird bei der Einbürgerung einer EU-Bürgerin geprüft, ob sie ihre Schulden im Ausland ausbezahlt hat?
wird bei der Einbürgerung einer EU-Bürgerin geprüft, ob sie ihre Schulden im Ausland ausbezahlt hat?
Meine Freundin überlegt, sich in Deutschland einbürgern lassen. Sie hat aber Angst, dass ihre Schulden mit der Familie in ihrer Heimatland entdeckt werden: In Deutschland hat sie nicht immer gearbeitet und war auch Studentin. Um Wohngeld zu bekommen unterschrieb sie einen Darlehensvertrag mit ihrer Familie, die einzige Menschen, die ihr Geld ausleihen wollten. In der Rückzahlungsphase sagte die Familie, sie braucht nichts zurückzuzahlen, meine Freundin hat aber etwa 30% des Kredites, etwa 4000 Euro, zurückbezahlt. Das war vor 4 Jahren.
Nun hat meine Freundin Angst, als Betrügerin bezeichnet zu werden, nicht eingebürgert zu dürfen und auf einer schwarzen Liste zu landen: Wohngeld bekam sie nur, weil sie ein Darlehen hatte, aber wenn man Geschenke von der Familie bekommt, hat man kein Anspruch, Wohngeld zu bekommen. Da sie den Kredit nicht zurückbezahlt hat, könnte ein Deutsches Amt sagen, dass sei Betrüg (Kredit war kein Kredit, sondern Geschenk).
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