Das ZDF Magazin Royale setzte den Journalisten Stefan Aust auf ein Fahndungsplakat, aber mit falschem Foto. Er klagte erfolgreich. Nun wird neu verhandelt.
Es gibt am LG Hamburg u.a. diese Pressekammer als besondere Kammer mit Spezialzuständigkeiten (hier z.B. insbesondere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen der Medien). Aufgrund der leitenden Richter hat diese Kammer eine gewisse "Handschrift" entwickelt, wenn es um diese Verfahren geht und gilt gemeinhin als sehr klägerfreundlich.
Da man aufgrund des Prinzips des fliegenden Gerichtsstandes, wie du schon schreibst, quasi selbst entscheiden kann, wo man mit seine Klage hingehen möchte, ist es so möglich, sich von überall her an diese besonders klägerfreundliche Spezialkammer zu wenden.
Die Kammer kann meinetwegen bleiben, ohne den fliegenden Gerichtsstand hätte sie jedoch kein "Geschäftsmodell" mehr und es gäbe hoffentlich weniger Urteile nach Wunsch.