Die Polizei hat in V-Märkten in München, Füssen und Kaufbeuren Setzlinge sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens.
Laut Hörmann erfüllt der gewinnbringende Verkauf von Cannabispflanzen „den Tatbestand des Handeltreibens mit Cannabis und ist verboten“.
Und genau hier werden die Anwälte hoffentlich ansetzen damit das endlich mal vor Gericht geklärt wird. Setzlinge enthalten kein THC und sind deshalb ausgenommen, so wird es doch teilweise interpretiert?
Stecklinge besitzen keine Blüten- oder Fruchtstände und einen THC-Gehalt von höchstens 0,3 Prozent, so dass
der Konsum ihrer Bestandteile keine psychoaktiv berauschende Wirkung entfaltet. Unter Stecklinge fallen sowohl
Jungpflanzen als auch Sprossteile (Klone), sie werden mit dem Einpflanzen zum Setzling.
Danke für den Link, das kannte ich noch nicht.
Mir fehlt aber noch das Verständnis, wann etwas "eingepflanzt" ist. Irgendein Medium braucht man ja, um beispielsweise einen Klon wurzeln zu lassen. Das wäre dann schon ein Setzling? Also, wenn ich einen Ast abschneide ist es ein Steckling, sobald er in Kokos Quelltabletten steckt ein Setzling?