Zumindest nicht so, das es "öffentlich" ist. Da ist die Frage, wie man das definiert. Direkt am halbhohen Jägerzaun an der Straße stehend? Sicherlich ja. Uneinsehbar hinter der Hecke, aber man kann es noch deutlich riechen? Gute Frage.
öffentlich bedeutet, dass es einem unbestimmten Personenkreis zugänglich ist. also wenn es von der Straße einsehbar ist, ist es öffentlich. Die Diskussion gibts z.B. bei verfassungsfeindlichen Symbolen. Wenn die Hakenkreuzflagge im Kämmerchen hängt, ist sie nicht strafbar. Hängt sie dagegen am Fahnenmast, ist sie natürlich und zum Glück strafbar.
Bei Cannabis wirds jetzt interessant, weil man es ja nicht nur sehen, sondern auch riechen kann.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen. Eine öffentliche Veranstaltung ist ein Zusammentreffen von Menschen, die frei und ohne Zugangsbeschränkungen teilnehmen können. Eine nicht-öffentliche Veranstaltung hingegen ist auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Der Zutritt erfolgt nur auf Einladung oder gegen Vorlage einer persönlichen Berechtigung.
Natürlich könnte jeder über den Zaun klettern und auf dein Grundstück gehen. Aber regulär haben da nur die Leute Zutritt, die du explizit oder implizit einlädst. Dann sind die Personen bestimmbar. Auf der Straße könnte und dürfte jeder vorbeilaufen und auf das Grundstück gucken, weswegen der Personenkreis nicht bestimmbar ist, auch wenn natürlich nicht das ganze Land bei dir vorm Zaun stehen wird.
Jein. Umfriedet sollte es schon sein. Wenn du deine Olle auf der Einfahrt pimperst und das für Passanten zu sehen ist, erregst du durchaus öffentliches ärgernis.